Gesetzliche Krankenkasse
Bei Kindern- und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten der Therapie.
Ab dem 18. Lebensjahr werden eine Zuzahlung von 10% der gesamten Therapiekosten sowie 10 Euro Rezeptgebühr fällig.
Private Krankenkasse
Je nach Aufwand, Komplexität der Behandlung und Störungsbild berechne Ich für die Behandlung den 1,6 bis 2,3 – fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.
Bevor wir Ihre Behandlungen terminieren, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihnen einen kompletten Überblick gibt.
Privat Krankenversicherten empfehle ich die Übernahme der Kosten meiner Behandlungsleistung anhand des Kostenvoranschlags mit ihrer Krankenkasse abklären, um die zu erwartende Eigenleistung abschätzen zu können.
Beihilfe-Empfängern empfehle ich den erstattungsfähigen Höchstsatz Ihrer Krankenkasse zu erfragen, damit Sie Ihren Eigenanteil ermitteln können.
Selbstzahler – Kostenübernahme
Behandlungen ohne eine bestehende Verordnung (gültiges Rezept) werden je nach Aufwand, Komplexität der Behandlung und Störungsbild individuell festgesetzt.